In Oberbüren werden die leer stehenden Wohnungen erfasst
Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik haben die Gemeinden die Anzahl Leerwohnungen zu erheben. Stichtag ist Samstag, 1. Juni 2024.
Leerwohnungen widerspiegeln die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt. Sie sind ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage.
Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993.
Sowohl auf Bundesebene als auch auf der Ebene zahlreicher Kantone und Gemeinden wird auf den Leerwohnungsbestand abgestellt, wenn es um die Festsetzung von Massnahmen der Wohnbauförderung und der Sozialpolitik geht.
Meldungspflicht für Grundeigentümer und Verwaltungen
Alle leer stehenden Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2024 unbesetzt, aber bewohnbar sind, müssen gemeldet werden.
Dies betrifft auch Objekte, die zur dauerhaften Vermietung für mindestens drei Monate oder zum Verkauf angeboten werden, einschliesslich Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser.
Grundeigentümer und Verwaltungen von Wohnungen und Liegenschaften werden gebeten, die leer stehenden Einheiten bis Montag, dem 3. Juni 2024, mit Angabe der Zimmerzahl telefonisch oder per E-Mail an die Ratskanzlei zu melden.